Eine Besonderheit des deutschen Erbrechts: der Pflichtteil
Die gesetzliche Erbregelung unterscheidet sich von Land zu Land. In vielen Ländern weltweit gibt es die Pflichtteilsanspruch. Sie setzt fest, dass beispielsweise der Ehepartner und die direkten Abkömmlinge - biologische und angenommene Kinder, Enkelkinder und Urenkel – mit einem Pflichtteilsanspruch ausgestattet sind. Sie erhalten vom Erbe dahe